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Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen

02.10.2021

Amtliche Bekanntmachung

Die jährliche Grabmalkontrolle auf den fünf städtischen Friedhöfen steht bevor. Ein unabhängiger Sachverständiger wird im Auftrag der Stadt Lampertheim voraussichtlich in der Zeit vom 11. – 15. Oktober 2021 die Standfestigkeit aller Grabmale mit einem speziell dafür entwickelten Gerät überprüfen.

Sollte ein Grabmal nicht den Vorschriften zur Unfallverhütung entsprechen, wird es mit einem Hinweisaufkleber versehen. Die Stadt schreibt in diesen Fällen zudem die Angehörigen an und fordert sie dazu auf, für die nötige Standsicherheit des Grabmals zu sorgen. In akuten Fällen kann die Stadt auch gezwungen sein, Grabmale abzusichern oder umzulegen, um Gefahren zu vermeiden. Die Friedhofsverwaltung empfiehlt daher allen Inhabern einer Grabstätte diese rechtzeitig zu kontrollieren und gegebenenfalls vorhandene Mängel vorab zu beseitigen.

Als Träger der kommunalen Friedhöfe ist die Stadt aus Gründen der Verkehrssicherung verpflichtet, jährlich eine derartige Standsicherheitsüberprüfung durchzuführen. Für die Standsicherheit sind laut Friedhofssatzung allerdings die Grabnutzungsberechtigten verantwortlich. Ein Grabmal gilt dann als standsicher, wenn es aufrecht steht, einer Prüflast von 30 daN(kg) standhält und dabei keinerlei Neigung, Schwankungen, Lockerungen oder sonstige Standunsicherheiten aufweist. Mit der Kontrolle soll insbesondere die Sicherheit der Friedhofsbesucherinnen und -besucher gewährleistet werden.
Bei Rückfragen zu den Kontrollen können Sie sich an den Fachdienst 10-1 Friedhofsverwaltung, Herr Frank Schollenberger, Telefon (06206) 935-327 bzw. E-Mail friedhofsverwaltung@lampertheim.de wenden.

Lampertheim, 22.09.2021

Der Magistrat der Stadt Lampertheim

Gottfried Störmer
Bürgermeister

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