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Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Lampertheim

07.11.2020

Amtliche Bekanntmachung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim hat in ihrer Sitzung am 23.10.2020 die folgende Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Lampertheim vom 11.12.2015 beschlossen, die auf folgende Rechtsgrundlagen gestützt wird:

§§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318)

§§ 1, 2, 3 und 7 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 247)

Artikel 1
Außer-Kraft-Treten
In § 12 wird nach den Wörtern „mit Ablauf des“ die Angabe „31.12.2020“ durch die Angabe „31.12.2025“ ersetzt.

Lampertheim, den 29.10.2020/mt
Der Magistrat der Stadt Lampertheim

Störmer
Bürgermeister

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