Zur Hauptnavigation (Access key 1)Zum Inhalt (Access key 2)
fontsize
AAA
Zur Startseite / Copyright: Jürgen Strieder

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020

07.03.2020

Amtliche Bekanntmachung

1.
Aufgrund der in §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I 2005, S. 142), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes und anderer Vorschriften vom 30.10.2019 (GVBI. Nr. 22 vom 11.11.2019, S. 310), hat die Stadtverordnetenversammlung am 13. Dezember 2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1
Der Haushaltsplan für das Jahr 2020 wird

im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 81.044.514,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 80.484.599,00 EUR
mit einem Saldo von 559.915,00 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0,00 EUR
mit einem Saldo von 0,00 EUR
mit einem Überschuss von 559.915,00 EUR

im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.402.352,00 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.427.029,00 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 7.286.206,00 EUR
mit einem Saldo von -4.859.177,00 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 5.284.349,00 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.553.673,00 EUR
mit einem Saldo von 1.730.676,00 EUR
mit einem Zahlungsmittelüberschuss von 273.851,00 EUR

festgesetzt.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2020 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 5.284.349,00 EUR festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Kommunalinvestitionsprogramm Hessen i.H.v. 81.211,00 EUR enthalten.

§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2020 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.210.000,00 EUR festgesetzt.

§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leis-tung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 9.000.000,00 EUR festgesetzt.

§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt fest-gesetzt:

1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 330 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 460 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 370 v. H.

§ 6
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Lampertheim, 2019

Der Magistrat

gez.: Klingler
Erster Stadtrat


2.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die nach den §§ 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung zur Haushaltssatzung

Hiermit genehmige ich

1. den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Lampertheim für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite über 5.284.349 € - abzüglich der Kreditaufnahme im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogrammes Hessen von 81.211,00 €, die gemäß § 11 Abs. 2 KIPG als genehmigt gilt - in Höhe von 5.203.138 € (in Worten: „Fünf Millionen zweihunderdreitausendeinhundertachtundreißig Euro“) gemäß § 97a Nr. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und § 103 Abs. 2 HGO;

2. den in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.210.000 € (in Worten: „Drei Millionen zweihundertzehntausend Euro“) gemäß § 97a Nr. 3 HGO und § 102 Abs. 4 HGO;

3. den in § 4 dieser Haushaltssatzung für das Jahr 2020 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von 9.000.000 € (in Worten: „Neun Millionen Euro“) gemäß § 97a Nr. 5 HGO und § 105 Abs. 2 HGO;

Heppenheim, den 25. Februar 2020

Der Landrat des Kreises Bergstraße
- Fachbereich Kommunalaufsicht -

Im Auftrag
gez.: Behrendt

3.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09. März bis 17. März 2020 während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung beim Fachbereich Finanzen, Stadthaus, Zimmer 211, öffentlich aus.

Der Haushaltsplan 2020 kann auch im Internet unter https://www.lampertheim.de/de/buergerservice/verwaltung/finanzen/ eingesehen werden.

Lampertheim, den 03. März 2020

Der Magistrat

gez.: Klingler
Erster Stadtrat

© Copyright Stadt Lampertheim