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Klärung der Nutzungsrechts- bzw. Verfügungsrechtsverhältnisse von Grabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Lampertheim

05.10.2019

Amtliche Bekanntmachung

Nach § 25 der Friedhofsatzung für die Friedhöfe der Stadt Lampertheim ist jede Grabstätte so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage bewahrt wird. § 30 Abs. 1 bestimmt, dass für die Herrichtung und die Instandhaltung die nutzungs- bzw. verfügungsberechtigte Person verantortlich ist.

Wird eine Grabstätte entgegen den Bestimmungen der §§ 25 und 30 hergerichtet, wird der Nutzungsberechtigte (Wahlgrabstätten) / Verfügungsberechtigte (Reihengrabstätten) schriflich oder, falls nicht zu ermitteln ist, durch einmonatigen Hinweis auf der Grabstätte zur ordnungsgemäßen Herrichtung der Grabstätte innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert, vgl. § 31 Abs. 1.

Abs. 2 der gleichen Rechtsgrundlage bestimmt, dass Reihengräber abgeräumt und eingesät werden können, wenn diese Aufforderung nicht befolgt wird. Bei Wahlgräbern kann die Grabstätte auf Kosten des Nutzungsberechtigten in Ordnung gebracht oder das Nutzungsrecht entschädigungslos entzogen werden. Voraussetzung für den Entzug ist, dass der Nutzungsberechtigte nochmals schriftlich, falls nötig, durch den entsprechenden Hinweis an der Grabstätte aufgefordert wurde, die Grabstätte in Ordnung zu bringen.

Ist bei Wahlgrabstätten die Anschrift des Nutzungsberechtigten nicht bekannt und nicht zu ermitteln, ist das Ablaufen des Nutzungsrechtes amtlich bekannt zu machen. Weiterhin ist ein einmonatiger Hinweis auf der Grabstätte anzubringen, vgl. § 29 Abs. 3.

Es handelt sich um die nachfolgend aufgeführten – teilweise nicht mehr gepflegten – Grabstätten, deren Nutzungsrechtsverhältnisse der Friedhofsverwaltung nicht bekannt sind:

Friedhof | Grabstätten | Grab - Nr. | Ablauf der Nutzungszeit
Waldfriedhof | Kübler, Oskar Karl, 18.07.1914 – 17.10.1989 und Kübler, Amanda Alma geb. Knaup, 01.10.1919 – 07.12.2008 | C 03 046 | 29.10.2034
Waldfriedhof | Mc Daniel, John Robert, 30.06.1917 – 06.01.1995 und Mc Daniel Wanda geb. Schall, 01.07.1923 – 03.09.1997 | C 07 039 | 22.01.2030
Waldfriedhof | Welker, Philipp, 23.03.1930 – 27.01.1996 und Welker, Herta Albertine geb. Kark, 02.02.1933 – 22.11.2010 | C 07 053 | 07.02.2036
Waldfriedhof | Yoldas, Hakan, 02.12.1993 – 30.06.1996 | B 01 014 | 09.07.2021
Lampertheim-Mitte | Konrad, Philipp, 06.03.1920 – 24.04.1980 und Konrad, Klara geb. Mendel, 01.04.1920 – 07.03.2008 | A 14 03 015 | 27.04.2033
Hüttenfeld | Krämer, Erwin, 29.04.1923 – 02.06.1995 | G 013 | 18.06.2020

Bevor die Grabstätten eingeebnet bzw. abgeräumt werden, erhalten die eventuell noch vorhandenen Nutzungsberechtigten / Verfügungsberechtigten die Gelegenheit, innerhalb einer Frist von einem Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, sich mit dem Fachdienst 10-1 Einwohnerservice (Friedhofsverwaltung), Haus am Römer , Zimmer 207/208, Domgasse 2, 68623 Lampertheim, Tel. (06206) 935288 oder 935327, E-Mail: Friedhofsverwaltung@lampertheim.de in Verbindung zu setzen. 

Darüber hinaus werden alle weiteren Personen gebeten, die Angaben über die Nutzungs- bzw. Verfügungsrechtsverhältnisse der o. a. Grabstätten machen können, diese der Friedhofsverwaltung mitzuteilen.

Nach reaktionslosem Ablauf der Monatsfrist gehen wir davon aus, dass die Verantwortlichen die Grabstätte aufgegeben haben und auf den Besitz des Grabmals, Einfassung, Grabschmuck etc. verzichten.

Lampertheim, 25.09.2019

Der Magistrat
der Stadt Lampertheim


Gottfried Störmer
Bürgermeister

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