07.09.2019
Amtliche Bekanntmachung
Gegen die Gültigkeit der Bürgermeister-Direktwahl vom 26. Mai 2019 wurden keine Einsprüche erhoben.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 30. August 2019 die Gültigkeit der o. a. Wahl gemäß § 50 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) / § 74 Kommunalwahlordnung (KWO) beschlossen.
Gemäß § 58 Abs. 2 KWO gibt der Wahlleiter diesen Beschluss öffentlich bekannt.
Lampertheim, den 2. September 2019
Timo Jordan
Besonderer Gemeindewahlleiter
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