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Bebauungsplan 030-01 “Im unteren Heidengraben – 1. Änderung“, Gemarkung Lampertheim

28.05.2019

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) (Inkrafttreten des Bebauungsplanes)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim hat in ihrer Sitzung am 14.12.2018 den
Bebauungsplan 030-01 “Im unteren Heidengraben – 1. Änderung“, Gemarkung Lampertheim; gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Bebauungsplanänderung ist im Normalverfahren durchgeführt worden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die höhere Verwaltungsbehörde innerhalb der Dreimonatsfrist keine Verletzung der Rechtsvorschrift geltend gemacht hat. Die Bebauungsplanänderung ist somit mit Schreiben vom 10.05.2019 durch das Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt worden.

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und die Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde werden hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung (vgl. § 10 Abs. 3 S. 4 und 5 BauGB).

Der rechtskräftige Bebauungsplan wird während den nachfolgend aufgeführten Zeiten beim Fachdienst Stadtplanung, Römerstraße 102, III. OG, Zimmer 312 für jeden zur Einsicht bereitgehalten. Über seinen Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Montag bis Freitag 07.30 – 12.00 Uhr,
Montag 14.00 – 16.00 Uhr,
Dienstag 14.00 – 16.00 Uhr,
Donnerstag 14.00 – 17.30 Uhr.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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