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Bebauungsplan 071B - 00 "Wormser Landstraße, 2. Bauabschnitt", Gemarkung Lampertheim; Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

25.01.2019

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim hat in ihrer Sitzung am 12.12.2014 die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen.

Planziel: Schaffung von Gewerbeflächen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck findet am Montag, den 04. Februar um 18:00 Uhr im Lampertheimer Stadthaus, Römerstraße 102, III. OG, Zimmer 307 (Besprechungsraum des Bauamtes) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planinhalte gegeben.


Weitere Informationen entnehmen Sie der beigefügten PDF:
PDF - Amtliche Bekanntmachung 071B-00 - Wormser Landstraße

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