Zur Hauptnavigation (Access key 1)Zum Inhalt (Access key 2)
fontsize
AAA
Zur Startseite / Copyright: Jürgen Strieder

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 124 - 00 “Raiffeisenbank Hofheim“, Gemarkung Hofheim

08.11.2018

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) (Inkrafttreten des Bebauungsplanes)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim hat in ihrer Sitzung am 26.10.2018 den
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 124 - 00 “Raiffeisenbank Hofheim“, Gemarkung Hofheim; gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung (vgl. § 10 Abs. 3 S. 4 und 5 BauGB).

Der rechtskräftige Bebauungsplan wird während den nachfolgend aufgeführten Zeiten beim Fachdienst Stadtplanung, Römerstraße 102, III. OG, Zimmer 312 für jeden zur Einsicht bereitgehalten.

Montag bis Freitag 07.30 – 12.00 Uhr,
Montag 14.00 – 16.00 Uhr,
Dienstag 14.00 – 16.00 Uhr,
Donnerstag 14.00 – 17.30 Uhr.

Weitere Informationen entnehmen Sie der beigefügten PDF:
Rechtskraft – Raiffeisenbank Hofheim.pdf

© Copyright Stadt Lampertheim