08.11.2018
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) (Inkrafttreten des Bebauungsplanes)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim hat in ihrer Sitzung am 26.10.2018 den
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 124 - 00 “Raiffeisenbank Hofheim“, Gemarkung Hofheim; gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung (vgl. § 10 Abs. 3 S. 4 und 5 BauGB).
Der rechtskräftige Bebauungsplan wird während den nachfolgend aufgeführten Zeiten beim Fachdienst Stadtplanung, Römerstraße 102, III. OG, Zimmer 312 für jeden zur Einsicht bereitgehalten.
Montag bis Freitag 07.30 – 12.00 Uhr,
Montag 14.00 – 16.00 Uhr,
Dienstag 14.00 – 16.00 Uhr,
Donnerstag 14.00 – 17.30 Uhr.
Weitere Informationen entnehmen Sie der beigefügten PDF:
Rechtskraft – Raiffeisenbank Hofheim.pdf
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