09.10.2018
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim hat in ihrer Sitzung am 13.04.2018 beschlossen, dass der Bebauungsplanentwurf 030 - 01 “Im unteren Heidengraben – 1. Änderung“ bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich ausgelegt werden soll.
Die Unterlagen liegen deshalb in der Zeit vom 15. Oktober 2018 bis einschließlich 14. November 2018 beim Fachdienst 60-3 Stadtplanung, Römerstraße 102, 3. OG, vor Zimmer 312 während den nachfolgend aufgeführten Zeiten für jeden zur Einsicht offen:
Montag bis Freitag von 07:30 – 12:00 Uhr,
Montag und Dienstag von 14:00 – 16:00 Uhr,
Donnerstag von 14:00 – 17:30 Uhr
Weitere Informationen entnehmen Sie der beigefügten PDF
Offenlage - Im unteren Heidengraben 1.Aenderung.pdf
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