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Beratung bei Anträgen auf sonstige wirtschaftliche Hilfen

Auch bei anderen Sozialleistungen stehen wir Ihnen mit Beratung zur Seite. Dies bezieht sich vor allem auf folgende Leistungen:

-Leistungen des Bildungspakets für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien 
(v.a. für Familien im SGB II Bezug und bei Inanspruchnahme von Wohngeldleistungen)


-Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
(für Alleinerziehende, die keinen Unterhalt für ihrer Kinder von ihrem getrennt lebenden Ehegatten erhalten)


Für diese Sozialleistungen können Sie bei uns Anträge erhalten. Wir unterstützen Sie bei Bedarf bei der Antragstellung und leiten die Anträge an die zuständigen Leistungsträger weiter.






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