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Beratung bei Anträgen auf Leistungen nach dem SGB XII

Unterstützung erfahren hier vor allem Personen

-die geringe Rentenleistungen erhalten
-die dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen und bei denen Erwerbsunfähigkeit vorliegt
-deren Angehörige in einem Alten- und Pflegeheim leben oder die Pflege zu Hause nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können
-in besonderen Lebenslagen mit einem Hilfebedarf
-Informationsbedürftige bzgl. sozialer Einrichtungen

Im Speziellen betrifft dies Leistungen nach folgenden Artikeln des Sozialgesetzbuch XII:

  • Hilfen zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGBXII)

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGBXII) 

  • Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel SGBXII)

  • Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (6. Kapitel SGB XII)

  • Hilfe zur Pflege in Pflegeeinrichtungen und ambulant (7. Kapitel SGBXII)

  • Bestattungskosten und Landesblindenhilfe (9. Kapitel SGBXII)

  • Einmalige Leistungen (Mietrückstände, Darlehen, Kaution)


Die Unterstützung erfolgt durch Beratung, Wegweisung bis hin zur Unterstützung beim Ausfüllen der Antragsunterlagen. Diese werden an die zuständigen Leistungsträger weiter geleitet.




Ihre Ansprechpartner

Dexler, Andreas

Fachdienst 50-3 - Soziales  -  Leitung

Haus am Römer, Zi. 117
Domgasse 2
68623 Lampertheim
06206 935-472
06206 935-365
E-Mail

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