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Beratung bei Anträgen auf Leistungen nach dem SGB XII

Unterstützung erfahren hier vor allem Personen

-die geringe Rentenleistungen erhalten
-die dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen und bei denen Erwerbsunfähigkeit vorliegt
-deren Angehörige in einem Alten- und Pflegeheim leben oder die Pflege zu Hause nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können
-in besonderen Lebenslagen mit einem Hilfebedarf
-Informationsbedürftige bzgl. sozialer Einrichtungen

Im Speziellen betrifft dies Leistungen nach folgenden Artikeln des Sozialgesetzbuch XII:

  • Hilfen zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGBXII)

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGBXII) 

  • Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel SGBXII)

  • Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (6. Kapitel SGB XII)

  • Hilfe zur Pflege in Pflegeeinrichtungen und ambulant (7. Kapitel SGBXII)

  • Bestattungskosten und Landesblindenhilfe (9. Kapitel SGBXII)

  • Einmalige Leistungen (Mietrückstände, Darlehen, Kaution)


Die Unterstützung erfolgt durch Beratung, Wegweisung bis hin zur Unterstützung beim Ausfüllen der Antragsunterlagen. Diese werden an die zuständigen Leistungsträger weiter geleitet.




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