Mit den nachfolgenden Argumenten möchten wir Sie von uns überzeugen:
Ein Beruf im öffentlichen Dienst unterstützt das Gemeinwesen. Egal ob als Erzieher/in in einer Kindertagesstätte, als Rettungsschwimmer/in, als Standesbeamt/in oder als Gärtner/in – Beschäftigte im Staatsdienst leisten viel für die Einwohner/innen in Lampertheim. Eine Tätigkeit im Sinne der Stadtgemeinschaft genießt auch immer ein hohes Ansehen in der Bevölkerung.
Als Beschäftigte/r erhalten Sie bei uns ein Entgelt auf der Grundlage eines Tarifvertrages (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich des Verbandes der Kommunalen Arbeitgeberverbände; TVöD-V VKA). Somit erhalten Sie ein festes Entgelt mit regelmäßigen Tariferhöhungen. Daneben gibt es weitere tarifliche Leistungen wie eine Jahressonderzahlung.
Die Beamtenbesoldung ist im Hessischen Besoldungsgesetz (HBesG) geregelt. Hier beziehen Sie neben dem Grundgehalt je nach Besoldungsgruppe auch eine allgemeine Amts- und Stellenzulage, eine anteilige Jahressonderzahlung sowie ggf. einen Familienzuschlag.
Mit der Gewährung von Vermögenswirksamen Leistungen unterstützen wir außerdem Ihren privaten Vermögensaufbau.
Für den Bereich der Tarifbeschäftigten hat die Stadt Lampertheim eine Dienstvereinbarung über ein betriebliches System zur Leistungsorientierten Bezahlung nach TVöD-V etabliert. Bei entsprechendem Einsatz können Beschäftigte mit diesem Instrument eine zusätzliche leistungsorientierte Prämienzahlung erzahlen.
Für den Bereich der Beamten kommt bei der Stadt Lampertheim in Bezug auf leistungsbezogene Besoldungsbestandteile die Hessische Leistungsanreizeverordnung (HLAnreizV) zur Anwendung. Hier können Beamte für besondere Leistungen Leistungsprämien oder leistungsbezogener Sonderurlaub erhalten.
Ihr jährlicher Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche. Wir bieten Ihnen Voll- und Teilzeitstellen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 39 Stunden im Tarifbereich und 41 Stunden im Beamtenverhältnis.
.Je nach Einsatzbereich und Servicezeiten haben Sie im Bereich der Verwaltung flexible Arbeitszeiten innerhalb des bestehenden Gleitzeitrahmens (07:00 Uhr bis 19:00 Uhr). Dadurch haben Sie die Möglichkeit, durch die Ansammlung von Zeitguthaben zusätzlichen Freizeitausgleich in Anspruch zu nehmen.
Im Beamtenverhältnis wird bei Vollzeitbeschäftigung pro Woche eine Stunde auf einem sogenannten "Lebensarbeitszeitkonto" gutgeschrieben. Das angesparte Guthaben kann unter bestimmten Voraussetzungen in Form einer bezahlten Freistellung in Anspruch genommen werden.
Zum jährlichen traditionellen Kirchweih ("Loambada Kerwe" bzw. "Howwemer Kerb"), dem größten Innenstadtfest Lampertheims bzw. Hofheims, werden Sie aktuell jedes Jahr am "Kerwe-/Kerb-Montag" mit der Hälfte Ihrer Sollarbeitszeit von der Arbeit freigestellt. Die gleiche Freistelung lassen wir Ihnen auch am Fastnachtsdienst zukommen, damit Sie bei der Straßenfastnacht und dem Fastnachtumzug "Lindwurm" beiwohnen können.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit. Ut commodo pretium nisl. Zusätzlich zu unseren Gleitzeitregelungen bieten wir die Möglichkeit einer alternierenden Telearbeit (Home-Office) und erproben aktuell Regelungen zur mobilen Arbeit.
Für den Bereich der Tarifbeschäftigten hat die Stadt Lampertheim eine Dienstvereinbarung über ein betriebliches System zur Leistungsorientierten Bezahlung nach TVöD-V etabliert. Bei entsprechendem Einsatz können Beschäftigte mit diesem Instrument eine zusätzliche leistungsorientierte Prämienzahlung erzahlen.
Für den Bereich der Beamten kommt bei der Stadt Lampertheim in Bezug auf leistungsbezogene Besoldungsbestandteile die Hessische Leistungsanreizeverordnung (HLAnreizV) zur Anwendung. Hier können Beamte für besondere Leistungen Leistungsprämien oder leistungsbezogener Sonderurlaub erhalten.
Unabhängig davon, ob Sie im Beamtenverhältnis oder im Tarifbereich beschäftigt sind – als Arbeitgeberin des Öffentlichen Dienstes bieten wir Ihnen ein sicheres Arbeitsverhältnis mit guten Aufstiegsmöglichkeiten. Dadurch haben Sie Planungssicherheit für Ihre Zukunft. Eine betriebliche Zusatzversicherung für Tarifbeschäftigte bietet Ihnen auch nach Ausscheiden aus dem Arbeitsleben eine Absicherung im Rentenalter.
Im Beamtenverhältnis erhalten Sie bei Eintreten in den Ruhestand eine Pension; in Krankheits-, Geburts- oder Todesfällen bekommen Sie finanzielle Unterstützung in Form einer Beihilfe. Ihre Angehörigen haben im Falle Ihres Todes Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung.
Bei uns wird eine familienbewusste Personalpolitik nicht nur beworben sondern auch nachhaltig gelebt. Flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit der (Tele-)Arbeit bieten Ihnen einen gewissen Gestaltungsspielraum, Ihre tägliche Arbeit in Einklang mit Ihrem Familienleben zu bringen.
Tarifbeschäftigte und Beamte/innen haben nach dem Familienpflegezeitgesetz sowie dem Pflegezeitgesetz in Verbindung mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie bzw. Pflege & Beruf verschiedene Möglichkeiten, sich für einen begrenzten Zeitraum zur Pflege von Angehörigen freistellen zu lassen. Dies ist für Beamte/innen auch in den §§ 64a und 64b des Hessischen Beamtengesetzes geregelt.
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