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Niederschlagswassergebühr

Neuermittlung der versiegelten Grundstücksflächen
Fragebogen zum Niederschlagwasser

Aktuell wurden rund 9.000 Fragebögen an alle Grundstückseigentümer zur Aktualisierung der Grunderhebungsdaten für die Festsetzung der Niederschlagswassergebühren verschickt werden. Das ursprünglich für 2020 geplante Projekt musste pandemiebedingt mehrfach verschoben werden.

Telefonische Hilfe beim Ausfüllen leistet die auf den Fragebögen angegebene Hotline. Erfahrungsgemäß können die meisten Fragen telefonisch geklärt werden. Sollte darüber hinaus eine persönliche Beratung erforderlich sein, so werden diesbezügliche Termine ebenfalls ausschließlich über die Hotline vergeben.  Für die persönliche Beratung gelten die tagesaktuellen Pandemieschutzregelungen.

Grundlage für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr ist die Fläche eines Grundstücks, von der Niederschlagswasser (z.B. Regenwasser) in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Zuletzt wurde mit Einführung der Gebühr im Jahr 1994 eine flächendeckende Erhebung für alle Grundstücke in Lampertheim durchgeführt. Die Erfassung von Änderungen erfolgte seitdem immer einzelfallbezogen anhand der eingereichten Niederschlagswasser-Erklärungen der Grundstückseigentümer. Doch nicht in jedem Fall wurden uns sämtliche Änderungen mitgeteilt. Zudem stehen zwischenzeitlich neue technische Möglichkeiten zur Ermittlung und Überprüfung von Grundstücksdaten zur Verfügung.
Auch im Sinne der Gebührengerechtigkeit aktualisieren wir nun unseren gesamten Datenbestand und bilden so eine neue, verbesserte Grundlage für die zukünftige Gebührenberechnung.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

• Was ist die Abwassergebühr?

In Lampertheim wird auf Grundlage der Entwässerungssatzung eine gesplittete Abwassergebühr für Grundstücke erhoben. Das bedeutet, dass sie in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt ist. Die Gebühr dient der Kostendeckung für die Beseitigung und Reinigung des Abwassers, das von Grundstücken in die öffentliche Abwasseranlage (z.B. in den Kanal) gelangt. Aufgrund des unterschiedlichen Grades der Verschmutzung von Schmutz- und Niederschlagswasser und des damit verbundenen unterschiedlichen finanziellen Aufwands für die Klärung, sieht der Gesetzgeber unterschiedliche Gebührenmaßstäbe für Schmutzwasser und Niederschlagswasser vor.

• Was ist Niederschlagswasser?

Hierbei handelt es sich um Niederschläge (z.B. Regen), die von bebauten und künstlich befestigten Grundstücksflächen gesammelt abfließen. Zusammen mit dem Schmutzwasser (z.B. aus Küche und Badezimmer) bildet es das Abwasser eines Grundstücks.

• Was ist der Unterschied zwischen Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr?

Die Schmutzwassergebühr wird abhängig vom Frischwasserverbrauch errechnet. Die Abrechnung erfolgt in unserem Auftrag durch die WASSERRIED GmbH & Co. KG.
Die Niederschlagswassergebühr wird anhand der bebauten und künstlich befestigten Flächen eines Grundstücks ermittelt und mit jährlichem Gebührenbescheid festgesetzt. Je mehr Grundstücksfläche versiegelt ist und je mehr Niederschlagswasser dadurch in die öffentliche Abwasseranlage gelangt, umso höher ist die Niederschlagswassergebühr. Maßnahmen zur Versickerung auf dem Grundstück, begrünte Dachflächen und Zisternen werden gebührenmindernd berücksichtigt.

• Wie hoch ist die Niederschlagswassergebühr?

Ab 01.01.2024 beträgt die Gebühr 0,60 EUR pro Jahr (bis 31.12.2023 0,71 EUR) für jeden angefangenen Quadratmeter relevante Grundstücksfläche.

• Was muss ich bei der Niederschlagswasser-Erklärung ausfüllen?

Der Fragebogen wurde bereits mit den uns zur Verfügung stehenden Daten vorab ausgefüllt. Bitte lesen Sie sich alle Einträge sorgfältig durch und überprüfen Sie:
Stimmen die berechneten Flächengrößen?
Wurden die Versiegelungsarten korrekt ermittelt?
Haben die Flächen einen Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage? Haben die Hofflächen ein Gefälle zur Straßenentwässerung?

Sie können handschriftlich Korrekturen und Ergänzungen auf dem Fragebogen vornehmen.
Außerdem bitten wir um Angabe Ihrer Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Dies erleichtert uns bei Rückfragen die Kontaktaufnahme mit Ihnen.
Anschließend unterschreiben Sie bitte den Bogen und geben ihn mit allen Seiten an die Stadt Lampertheim zurück. Sie finden die Kontaktdaten unserer Hotline rechts auf dieser Seite sowie auf unserem Anschreiben.

• Woher stammen die Daten zu meinem Grundstück?

Basis ist eine Überfliegung, bei der Luftbilder von jedem Grundstück angefertigt wurden. Diese Luftbilder wurden digital ausgewertet und die verschiedenartigen Flächen, die für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr relevant sind, ermittelt. Zusammen mit den Informationen aus dem Kataster ergibt sich eine genaue und aktuelle Darstellung Ihres Grundstücks.
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass alle bebauten und künstlich befestigten Flächen an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen und damit gebührenpflichtig sind. Sofern das Niederschlagswasser auf bestimmten Flächen versickert, können Sie dies auf dem Fragebogen vermerken, sodass die tatsächlichen Gegebenheiten bei der Neuberechnung berücksichtigt werden.

• Wie kann ich den ausgefüllten Bogen zurückgeben?

Sie haben die Wahl: Rücksendung per Post, ein Scan oder Foto des ausgefüllten Bogens per E-Mail an niederschlagswasser@lampertheim.de oder persönliche Abgabe im Stadthaus – wie es für Sie am bequemsten ist. Bei Rückfragen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.

• Was passiert mit meinen Angaben?

Auf Grundlage des ausgefüllten Fragebogens wird die Niederschlagswassergebühr für Ihr Grundstück ab 01.09.2022 neu berechnet. Sofern sich Änderungen zum letzten Gebührenbescheid ergeben, erhalten Sie einen entsprechenden Änderungsbescheid. Nach wie vor gilt, dass Sie verpflichtet sind, Änderungen auf dem Grundstück unverzüglich der Stadt Lampertheim mitzuteilen. Außerdem behalten wir uns vor, Ihre Angaben vor Ort zu überprüfen; ggf. auch zu einem späteren Zeitpunkt.

• Was passiert, wenn ich den Bogen nicht zurückgebe?

In diesem Fall werden die vorausgefüllten Daten für die Gebührenermittlung zu Grunde gelegt.

• Wer kann mir beim Ausfüllen helfen?

Unsere Hotline hilft Ihnen gern weiter.
Die Kontaktdaten finden Sie rechts auf dieser Seite sowie auf unserem Anschreiben und auf dem Fragebogen.

• Wo finde ich weitere Informationen zur Niederschlags- und Schmutzwassergebühr?

In der Entwässerungssatzung finden Sie weitere Informationen, z.B. Begriffsbestimmungen, rechtliche Grundlagen, Regelungen zur Entstehung, Festsetzung und Fälligkeit der Abwassergebühren sowie die aktuellen Gebührenmaßstäbe.
Selbstverständlich steht Ihnen unsere Hotline bei Fragen zur Verfügung.

• Was ist einzutragen, wenn Ihre bebauten oder befestigten Flächen in öffentlichen Mulden und Gräben entwässert?

Mulden auf öffentlichem Grund (z. B. Entwässerungsmulden in den Baugebieten Rosenstock, Oberlache-West, Am Landgraben, In den Rheinlüssen und im Gewerbegebiet Wormser Landstraße) und Entwässerungsleitungen zu Gräben (z. B. in Hofheim der Mühlgraben, Rohrlachgraben, Steinlachgraben) sind Teil der öffentlichen Abwasseranlage.
Erfolgt die Entwässerung der bebauten befestigten Flächen über ein Gefälle oder eine Abwasserleitung in öffentliche Mulden oder Gräben, dann ist dies eine Entwässerung in die öffentliche Abwasseranlage und daher gebührenpflichtig. Hier ist auf dem Fragebogen unter
2. Flächenauswertung in Spalte 6 bei “Fläche entwässert nicht in den Kanal“ nichts einzutragen.
Auf dem Fragebogen unter 4. Gräben und Mulden kreuzen Sie bitte „ja“ an und tragen in Spalte 1 die Nummer der Flächen ein, die in die öffentlichen Mulden oder Gräben entwässern.

• Was ist bei besonders versickerungsfähigem Pflaster (z.B. Ökoporsteine, Fugenpflaster mit Fugenanteil von mindesten 25 %, Rasengittersteine) zu beachten?

Haben Hofflächen aus besonders versickerungsfähigem Pflaster ein Gefälle zur öffentlichen Abwasseranlage (z.B. Straßenentwässerung) oder einen Kanaleinlauf auf Ihrem Grundstück, dann korrigieren Sie unter 2. Flächenauswertung in der Spalte 6 die Versiegelungsart in G2.
Wenn diese Hofflächen ein Gefälle zu einer Grünanlage auf Ihrem Grundstück haben, so genügt es, wenn Sie unter 2. Flächenauswertung in Spalte 6 vermerken, dass die Fläche nicht in den Kanal entwässert.

Team Niederschlagswasser

bei Fragen zur Niederschlagswassergebühr

Tel. 06206 / 935-240

Sprechzeiten:

Mo. – Fr.    08:00 – 12:00 Uhr
Mo,Di,Do  14:00 – 16:00 Uhr

Abgabe der Fragebögen gerne per E-Mail an niederschlagswasser@lampertheim.de oder per Post.

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