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Die Friedhofsverwaltung informiert


Wenn Sie persönlich bei der Friedhofsverwaltung im Haus am Römer vorsprechen möchten, so wird nach Möglichkeit um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Vielen Dank! 

Friedhofsverwaltung im Haus am Römer vom 26. - 28. März nicht besetzt!

Aufgrund von personellen Engpässen wird die Friedhofsverwaltung im Haus am Römer in der Zeit von Dienstag, 26. März bis Donnerstag, 28. März 2024 leider nicht erreichbar sein!

Ausschließlich für die Festlegung von Bestattungs-/Trauerfeierterminen gibt es einen telefonischen Notdienst, welcher den maßgeblichen Lampertheimer Bestattungsinstituten mitgeteilt wurde.

Eine Aktualisierung bzw. Fortführung des Bestattungskalenders kann in dieser Zeit nicht erfolgen.

Die Friedhofsverwaltung bittet um Verständnis.

Lampertheim, 25. März 2024

Anstellen des Wassers auf den Friedhöfen

Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin,  dass auf dem Waldfriedhof Lampertheim das Wasser nach der Winterzeit wieder angestellt wurde. In der nächsten Zeit werden alle anderen Friedhöfe folgen. 

Sollten es zu Frösten kommen, so kann das Wasser kurzfristig wieder abgestellt werden, damit die Anlagen keinen Schaden nehmen. Bitte beachten Sie dies bei Ihren Friedhofsbesuchen! 

Lampertheim, 22. Februar 2024

Klärung Besitzverhältnisse von Grabstätten auf dem Waldfriedhof, Friedhof Lampertheim-Mitte sowie dem Friedhof Hofheim - Amtliche Bekanntmachung

Hier gelangen Sie zu dem Text der Amtlichen Bekanntmachung vom 06.03.2024.

Lampertheim, 6. März 2024

Toilette Friedhof Lampertheim-Hofheim - Wegen Vandalismusschaden derzeit nicht benutzbar

In der Nacht zum 31.01.2024 Zeit wurde die Toilettentür der Trauerhalle des Friedhofs im Stadtteil Hofheim durch Vandalismus beschädigt. Die Tür zur Behindertentoilette wurde mit roher Gewalt aus der Zarge bzw. Verankerung gerissen. Eine Reparatur ist nicht mehr möglich. Der Schaden wird auf ca. 5.000 Euro geschätzt. Es erfolgte bei der Polizeistation Lampertheim eine Strafanzeige gegen unbekannt. Die Ermittlungen hierzu laufen derzeit. Die Verwaltung nimmt gerne Hinweise nach dem Täter bzw. Tätern entgegen.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass eine Instandsetzung bis auf Weiteres nicht erfolgen kann. Die Behindertentoilette kann derzeit nicht mehr genutzt werden. Ein entsprechendes Hinweisschild wurde angebracht.

Lampertheim, 8. Februar 2024

Abräumung der Reihengrabstätten des Sterbejahrgangs 1998 bis März 1999 - Amtliche Bekanntmachung

Ab Januar 2024 werden die Reihengrabstätten (Einzelgräber) des Sterbejahrgangs 1998 bis März 1999 (25 Jahre Ruhezeit) sowie Urnenreihengrabstätten und Urnenrasenreihengrabstätten des Sterbejahrgangs 2003 bis März 2004 (20 Jahre Ruhezeit) geräumt. Hier gelangen Sie zu dem Text der amtlichen  Bekanntmachung vom 16.09.2023.

Lampertheim, 19. September 2023

Pflanzschalen und Grabschmuck bei Baumgrabstätten nicht erlaubt

Aus gegebenem Anlass erfolgt der Hinweis, dass es nach den Bestimmungen der Friedhofssatzung grundsätzlich nicht erlaubt ist, auf den Baumgrabstätten Grabschalen, Vasen, Grabkerzen etc. aufzustellen bzw. eigene Bepflanzungen vorzunehmen.

Ausnahmsweise geduldet wird jedoch bis auf Weiteres:

Eine handelsübliche spitz zulaufende Steckvase aus Metall oder Kunststoff; der obere Durchmesser darf dabei das Maß von 12 cm nicht überschreiten. Die Verwendung von Glas ist wegen der Bruch- und Verletzungsgefahr verboten!
Eine Grabkerze aus Kunststoff bis max. 15 cm Höhe; Wachs oder LED-Licht. Diese darf nur auf der Einfassung abgestellt werden.
Nicht zulässig sind Grabschalen, Kunstblumen, Gestecke, Grabschmuck wie z. B. Engel, Gedenksteine, Sticker, Fotos (auch auf den Schrifttafeln!) etc.!

Jegliche nicht zulässige Utensilien werden von den Friedhofsmitarbeitern regelmäßig entfernt und zwischengelagert. Diese Dinge werden nach einer gewissen Zeit entsorgt. Leere Steckvasen ohne Inhalt sowie abgebrannte Grabkerzen werden grundsätzlich beseitigt.

Wir bitten um Verständnis für diese Vorgehensweise.

Lampertheim, 24. November 2023

Memoriam-Garten auf dem Waldfriedhof

Lampertheim hat ein neues Bestattungsangebot

Die Stadt Lampertheim plante gemeinsam mit der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH, deren Vertragsbetrieb Floristik Schuster, Lampertheim und den regionalen Steinmetzbetrieben Boxheimer, Lampertheim und Keil, Lorsch, die Friedhofskultur auf dem Waldfriedhof Lampertheim um ein weiteres Bestattungsangebot zu erweitern.

Um den Bürgern aus Lampertheim einen würdigen und zeitgleich pflegeleichten Ort für ihre Trauer und Erinnerung auf dem Friedhof zu bieten, entstand in den letzten Monaten auf dem Erweiterungsteil des Waldfriedhofs ein Memoriam-Garten, der am 18.09.2021 offiziell eröffnet und eingeweiht wurde.

Bei dem Memoriam-Garten handelt es sich um ein Komplettangebot, das alle Leistungen rund um die Grabpflege und das Grabmal enthält. Dieses Grabkonzept besteht bereits im Kreis Bergstraße in der Kreisstadt Heppenheim auf dem dortigen Friedhof. Die Gärtnerei Schuster und die Steinmetze Boxheimer und Keil möchten den Friedhof als Ort für Trauer und Erinnerung stärken und die gewachsene Friedhofskultur in Lampertheim unterstreichen. Die Komplettangebote in dem Memoriam-Garten sind für Urnen- und Erdgräber vorgesehen. Enthalten sind sämtliche Kosten, die für die gärtnerische Grabpflege über die gesamte Nutzungsdauer entstehen. Die harmonische Gestaltung, die regelmäßige Pflege und der besondere Charakter eines Gartens spiegeln sich im attraktiven Komplettpreis für diese neue Grabart wider. Damit die beinhalteten Leistungen garantiert werden können, schließt der Nutzungsberechtigte einen Treuhandvertrag mit dem Vertragsbetrieb Floristik Schuster, unter Mitwirkung der Treuhandstelle für Dauergrabpflege ab. Grabstätten im Memoriam-Garten können nicht nur im Sterbensfall, sondern auch im Rahmen einer Vorsorge im Voraus erworben werden.

Einen Anspruch auf Bestattung / Beisetzung im Memoriam-Garten haben grundsätzlich nur Personen, die bei ihrem Ableben mit Hauptwohnsitz in Lampertheim gemeldet waren.

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen wie z. B. das Grabartenangebot sowie die betreffenden Preise.

Bei Rückfragen steht Ihnen gerne die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH, Frankfurt, unter der kostenlosen Servicenummer (0800) 15 16 17 0 zur Verfügung.

Lampertheim, 21. September 2021

Hunde- und Fahrradverbot auf den Friedhöfen

Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, dass es verboten ist Hunde mit auf die Friedhöfe zu nehmen. Auch das Fahrradfahren ist grundsätzlich nicht erlaubt, Fahrräder können selbstverständlich jedoch geschoben werden.

Dieses Problem besteht aktuell vor Allem auf dem Friedhof Lampertheim-Mitte, welcher, trotz immer größer werdenden Grünflächen immer noch ein Friedhof ist.

Der Fachdienst 30-2 Sicherheit und Ordnung wird deshalb in den nächsten Wochen verstärkt Kontrollen durchführen und nötigenfalls entsprechende Bußgelder erheben.

Es ergeht deshalb die dringende Bitte an alle betreffenden Personen die Friedhöfe als Orte der Trauer und Würde entsprechend zu respektieren. Vielen Dank!

Lampertheim, 24. September 2021

Pflanzschalen und Grabschmuck bei den Rasengrabstätten

Die Friedhofsverwaltung bittet die Pflegepflichtigen der jeweiligen Rasengrabstätten darauf zu achten, dass auf den Rasenflächen keine Grabschalen, Vasen, Pflanzengestecke, Grabschmuck etc. aufgestellt bzw. abgelegt werden. Dies beschädigt zum einen den Rasen und behindert die Friedhofsgärtner bei dem Mähen der Rasenflächen.

Weiterhin sind hinter den Grabsteinen keine Gießkannen, Gartengeräte wie z. B. Rechen etc. zu deponieren.

Es ergeht aus diesem Grund die Bitte, dass die vorhandenen o. a. Gegenstände umgehend entfernt werden, ansonsten diese von unserem Friedhofspersonal beseitigt und entsorgt werden.

In diesem Zusammenhang bitten wir ebenfalls darum, dass die vorgeschriebenen Mähkanten von fünf Zentimeter rund um die Rasengrabstätten einzuhalten sind. Diese dienen vor allem dazu den Rasen ungehindert mähen zu können und den aufgestellten Grabschmuck wie Laternen, Vasen, Schalen etc. nicht zu beschädigen.

Lampertheim, 15. Mai 2018

Pflanzschalen und Grabschmuck an den Urnenstelen / Urnenwänden

Aus gegebener Veranlassung bittet die Friedhofsverwaltung die Friedhofsbesucher bzw. die Grabbesitzer der jeweiligen Nischen der Urnenstelen / Urnenwände auf den Friedhöfen der Stadt Lampertheim wegen der eingeschränkten Platzverhältnisse darum, dass auf den Blockstufen vor den Urnenstelen / Urnenwänden nur jeweils eine Grabschale je Nische aufgestellt wird, so dass jeder Grabbesitzer auf "seiner" Seite Platz hat eine eigene Grabschale abzustellen. Auch ist das Abstellen von sonstigem Grabschmuck auf ein Mindestmaß zu beschränken. Wichtig ist vor Allem, dass der Bewuchs der Pflanzschalen nicht die Inschriften der unteren Grabnischen verdeckt. Hier darf der Blumenschmuck eine Höhe von max. 25 cm nicht überschreiten!

Immer wieder wird das Verdecken der Inschriften bei der Friedhofsverwaltung sowie das übermäßige Abstellen von Pflanzschalen und Grabschmuck verständlicherweise angemahnt.

In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass auf der oberen Abdeckung der Urnenstelen kein Grabschmuck abgelegt bzw. aufgestellt werden darf.

Die Friedhofsmitarbeiter sind angehalten, Grabschalen, deren Bewuchs die Inschriften der Grabplatten verdecken sowie Grabschmuck, der außerhalb der Blockstufen abgestellt wird, zu entfernen.

Wir bitten um Verständnis für diese Vorgehensweise.

Allgemeine Informationen

Bestattungen und Friedhöfe

1. Bestattungsort und Bestattungsart

Der Ort und die Art der Bestattung richtet sich zunächst nach den Wünschen des Verstorbenen, der darauf vertraut, dass seine Angehörigen diesen erfüllen. Eine legitim rechtliche Bindung sind die getroffenen Anordnungen jedoch nur, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden.

Wenn es an einer Willenserklärung des Verstorbenen fehlt, berechtigt dies die Angehörigen über den Ort und die Art der Bestattung zu entscheiden. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehepartner, so geht erst der Wille der Kinder oder deren Ehegatten, dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandten dem der entfernteren Verwandten oder der/des Verlobten vor.

Die den nächsten Angehörigen obliegende Bestattungspflicht ergibt sich aus dem gewohnheitsrechtlichen Institut der Totenfürsorge. Diese öffentlich-rechtliche Pflicht zur Bestattung ist unabhängig davon, ob der Pflichtige Erbe geworden ist oder das Erbe ausschlägt, siehe Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 29.05.2002, Az. 1 A 2406/01.

2. Kirchliche Beerdigung und Trauerfeier

Wenn die Angehörigen damit einverstanden sind, wird die Konfessionszugehörigkeit einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft in die Sterbeurkunde eingetragen, sofern die Zugehörigkeit durch die Meldedatei, bzw. durch die Heirats- und Familienbücher, nachgewiesen ist.

Gleichzeitig dient der Zugehörigkeitsnachweis als Bestätigung für das Pfarramt, dass der Verstorbene seiner Kirche bis zum Tode angehörte.

Um ein Gespräch zur kirchlichen Beerdigung und Trauerfeier zu vereinbaren, sollten die nächsten Angehörigen direkt Kontakt mit dem zuständigen Pfarramt aufnehmen.

Wird keine kirchliche Beerdigung bzw. Trauerfeier gewünscht, ist das beauftragte Bestattungsunternehmen gerne bereit einen Trauerredner zu vermitteln und die Art und Form der Beerdigung bzw. Trauerfeier wunschgemäß zu gestalten.

3. Die Betreuung der Friedhöfe

Um die notwendigen Arbeiten zu verrichten, werden die insgesamt fünf Friedhöfe der Stadt Lampertheim vor Ort von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereichs der Technischen Betriebsdienste betreut, deren Aufgabengebiet nicht nur das Öffnen und Schließen der Gräber bei Erdbestattungen und Urnenbestattungen umfasst. Auch der Transport der Verstorbenen von den Aufbahrungszellen zur Aussegnungshalle oder zum Grab gehört genauso zum Aufgabengebiet, wie das Dekorieren des Grabhügels nach der Beerdigung. Umbettungen und Ausgrabungen werden ebenfalls ausgeführt.

Den Mitarbeitern obliegen ferner die Pflegearbeiten der gesamten Friedhofsgrünanlage. Hierzu gehören das Mähen und Wässern der Rasengrabstätten und deren Hebung bei Grabsetzungen. Ferner das Schneiden der Hecken, das Auslichten der Bäume und Sträucher, das Jäten des Unkrautes, das Rechen des Laubes, das Auffüllen der abgeräumten Grabstätten und das Einsäen von Grassamen bzw. die Verlegung von Rollrasen bei den Rasengrabstätten. Außerdem das Bewässern sämtlicher Grünflächen.

Weiterhin werden vom Personal alle Neu- bzw. Ausbautätigkeiten, z. B. Neuanlage von Grabfeldern sowie vegetationstechnische Arbeiten durchgeführt.

Auch Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten, wie das Entleeren der Abfallbehälter, das Warten und Reinigen der Brunnen und Wasserzapfstellen, das Säubern der Wege und Treppen gehören genauso zum Aufgabengebiet, wie die Reparatur der Werkzeuge, die Reinigung und Pflege des Maschinenparks sowie der Winterdienst.

Das Aufgabenspektrum runden außerdem die Verwaltungsaufgaben ab, wie die Vergabe von Bestattungsterminen, die Einsatzplanung der Mitarbeiter, das Ergänzen und Führen der elektronischen Gräberverwaltung und der Friedhofspläne sowie die Beratung der Angehörigen.

Ihre Ansprechpartner

Schollenberger, Frank

Fachdienst 10-1 - Einwohnerservice

Haus am Römer, Zi. 208
Domgasse 2
68623 Lampertheim
06206 935-327
06206 935-444
E-Mail

Steinbacher, Tina

Fachdienst 10-1 - Einwohnerservice

Haus am Römer, Zi. 207
Domgasse 2
68623 Lampertheim
06206 935-288
06206 935-444
E-Mail

Nur Grabberatung:

Sonnenberg, Jan

Fachdienst 70-2 - Technik

Waldfriedhof
L 3110 Forsthausstraße
68623 Lampertheim
06206 55496
06206 9374113
E-Mail

Friedhöfe

Waldfriedhof
L 3110 Forsthausstraße
68623 Lampertheim

GPS-Koordinaten:
N 49.59941° E 8.50433°

Lampertheim-Mitte
Martin-Kärcher-Straße 39
68623 Lampertheim

Hofheim
Wattenheimer Weg 4
68623 Lampertheim

Hüttenfeld
Lorscher Straße 22
68623 Lampertheim

Rosengarten
Rheingoldstraße 5
68623 Lampertheim

Memoriam-Garten Flyer

Friedhofssatzung

Friedhofsgebührensatzung

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