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Beantragung von Briefwahlunterlagen

Zur Direktwahl des Bürgermeisters am 1. Juni 2025 besteht die Möglichkeit, einen Wahlschein sowie die erforderlichen Unterlagen zur Teilnahme an der Briefwahl, oder zur Wahl in einem anderen Wahlbezirk des Wahlkreises zu beantragen.

Um einen Wahlschein sowie die erforderlichen Briefwahlunterlagen beantragen zu können, müssen Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Ihren Wahlschein mit den erforderlichen Unterlagen können Sie in der Zeit vom 21. April bis 30. Mai 2025 wie folgt beantragen:

Online-Wahlschein

Ab Montag, den 21. April 2025 haben Sie die Möglichkeit einen Online-Wahlschein zu beantragen.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Postlaufzeiten eine Antragstellung über das Internet nur bis Dienstag, den 27. Mai 2025, 23:59 Uhr, möglich ist!

Beantragung eines Online-Wahlscheines

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

E-Mail

Alternativ können Sie formlos per E-Mail die Zusendung eines Wahlscheines sowie der erforderlichen Briefwahlunterlagen beantragen. Sie müssen lediglich Ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift angeben. Richten Sie Ihre E-Mail bitte an briefwahl@lampertheim.de.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht beifügen.

Bitte beachten Sie, dass der Versand der Unterlagen aufgrund der Postlaufzeiten eine Antragstellung per E-Mail nur bis Dienstag, den 27. Mai 2025, 23:59 Uhr, möglich ist!

Brief

Sie können jederzeit einen Wahlschein sowie die erforderlichen Briefwahlunterlagen formlos schriftlich beantragen. Damit der Antrag bearbeitet werden kann, müssen Sie Ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift angeben.

Soll der Wahlschein bzw. die Briefwahlunterlagen an eine abweichende Anschrift versandt werden, geben Sie diese bitte an.

Bitte beachten Sie, dass der Versand der Unterlagen aufgrund der Postlaufzeiten nur für postalisch übersandte Anträge, die bis Dienstag, den 27. Mai 2025 eingehen, möglich ist!

Bei Adressen im Ausland beachten Sie bitte die längeren Postlaufzeiten. Post aus dem Ausland muss selbst frankiert werden.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht beifügen.

Postanschrift des Wahlamtes:
Magistrat der Stadt Lampertheim
Wahlamt
Römerstraße 102
68623 Lampertheim

Persönlich

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit von Dienstag, 22. April bis Freitag, 30. Mai 2025, einen Wahlschein sowie die erforderlichen Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro im UG des Haus am Römer, sowie der Verwaltungsaußenstelle Hofheim zu beantragen.

Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, mit den erhaltenen Briefwahlunterlagen Ihre Stimme direkt vor Ort abzugeben.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Sie erhalten Ihren Wahlschein sowie die erforderlichen Briefwahlunterlagen zu folgenden Öffnungszeiten:

Montags 8.00 - 12.00 und 14.00 - 16:00 Uhr

Dienstags 8.00 - 12.00 und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwochs 8.00 - 12.00 Uhr

Donnerstags 8.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitags 8.00 - 12.00 Uhr

Hinweis: Am Freitag, 30. Mai 2025 können Sie in der Zeit von 12:00 bis 13:00 Uhr einen Wahlschein sowie die erforderlichen Briefwahlunterlagen ausschließlich im Wahlamt, Römerstraße 102, 68623 Lampertheim beantragen.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!

Wahlbenachrichtigung

Ihre Wahlbenachrichtigung wird Ihnen zwischen dem 25. April und dem 11. Mai 2025 zugestellt. Bitte füllen Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung entsprechend aus, unterschreiben diese und senden Sie ausreichend frankiert per Post an den Magistrat der Stadt Lampertheim, Wahlamt, Römerstraße 102, 68623 Lampertheim, per Fax an (06206) 935-276 oder eingescannt per E-Mail an briefwahl@lampertheim.de.

Die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung können Sie auch in den Briefkasten des Stadthauses einwerfen.

Sie haben auch die Möglichkeit, mit dem auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code einen Online-Wahlschein zu beantragen.

Bitte beachten Sie, dass der Versand der Unterlagen aufgrund der Postlaufzeiten nur für Anträge, die bis Dienstag, 27. Mai 2025 eingehen, möglich ist!

Fristen zur Abgabe

Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Briefwahl bis spätestens Freitag, den 30. Mai 2025, 13:00 Uhr, im Wahlamt vorliegen muss.

Der Versand von Wahlscheinen sowie den Briefwahlunterlagen erfolgt ab dem 22. April 2025. Es wird an jede gewünschte Adresse, auch im Ausland, versandt. Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein muss spätestens am Wahlsonntag, den 1. Juni 2025, 18:00 Uhr, im Wahlamt vorliegen.

Nur im Fall nachweislicher plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes (Wahllokales) nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, können Wahlscheine samt Briefwahlunterlagen im Stadthaus, 1. OG, Zimmer Nr. 111, am Samstag, den 31. Mai 2025, von 8:00 - 12:00 Uhr und am Wahlsonntag, den 1. Juni 2025, von 8:00 - 15:00 Uhr beantragt werden.

Ihr Ansprechpartner:

Wahlamt

Stadthaus
Zimmer 111
Römerstraße 102
68623 Lampertheim

Telefon: 06206 935-500
Telefax: 06206 935-350

Öffnungszeiten des Wahlamtes am Wahlwochenende:

Freitag, 30.05.2025

8.00 Uhr - 13.00 Uhr

Samstag, 31.05.2025

8.00 Uhr - 12:00 Uhr

Sonntag, 01.06.2025

8:00 Uhr - 18:00 Uhr


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