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Beantragung von Briefwahlunterlagen

Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 besteht die Möglichkeit von seinem Stimmrecht durch Briefwahl Gebrauch zu machen.

Wichtiger Hinweis:

Mit dem Versand der Briefwahlunterlagen kann frühestens Anfang Februar begonnen werden, da aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen und der damit verbundenen verkürzten Fristen, erst dann die Stimmzettel bereitstehen.

Ihre Wahlunterlagen können Sie in der Zeit vom 13. Januar bis 21. Februar 2025 wie folgt beantragen:

Online-Briefwahlantrag

Ab Montag, den 13. Januar 2025 haben Sie Möglichkeit einen Wahlschein online zu beantragen.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Postlaufzeiten eine Antragstellung über das Internet nur bis Dienstag, den 18. Februar 2025, 23:59 Uhr, möglich sein wird!

Online-Beantragung eines Wahlscheines

Wichtiger Hinweis:

Mit dem Versand der Briefwahlunterlagen kann frühestens Anfang Februar begonnen werden, da aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen und der damit verbundenen verkürzten Fristen, erst dann die Stimmzettel bereitstehen.

E-Mail

Alternativ können Sie formlos per E-Mail die Zusendung von Wahlscheinen bzw. Briefwahlunterlagen beantragen. Sie müssen lediglich Ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift angeben. Richten Sie Ihre E-Mail bitte an rathaus-service@lampertheim.de.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.

Bitte beachten Sie, dass wegen der Postlaufzeiten nur Anträge per E-Mail, die bis Dienstag, den 18. Februar 23:59 Uhr eingehen, versendet werden! Bei später eingegangenen Anträgen müssen die Briefwahlunterlagen persönlich abgeholt werden.

Wichtiger Hinweis:

Mit dem Versand der Briefwahlunterlagen kann frühestens Anfang Februar begonnen werden, da aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen und der damit verbundenen verkürzten Fristen, erst dann die Stimmzettel bereitstehen.

Wahlbenachrichtigung

Ihre Wahlbenachrichtigung wird Ihnen zwischen dem 13. Januar und dem 2. Februar 2025 zugestellt. Bitte füllen Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung entsprechend aus, unterschreiben diese und senden Sie ausreichend frankiert per Post an den Magistrat der Stadt Lampertheim, Wahlamt, Römerstraße 102, 68623 Lampertheim, per Fax an (06206) 935-276 oder eingescannt per E-Mail an rathaus-service@lampertheim.de.

Bitte beachten Sie, dass wegen der Postlaufzeiten nur Anträge per E-Mail oder Fax, die bis Dienstag, den 18. Februar, 23:59 Uhr eingehen, versendet werden! Bei später eingegangenen Anträgen müssen die Briefwahlunterlagen persönlich abgeholt werden.

Wichtiger Hinweis:

Mit dem Versand der Briefwahlunterlagen kann frühestens Anfang Februar begonnen werden, da aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen und der damit verbundenen verkürzten Fristen, erst dann die Stimmzettel bereitstehen.

Brief

Sie können den Antrag jederzeit formlos schriftlich stellen. Damit der Antrag bearbeitet werden kann, müssen Sie Ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift angeben.

Sollten die Briefwahlunterlagen an eine abweichende Anschrift gesandt werden, geben Sie diese bitte an. Beachten Sie bitte bei Adressen im Ausland die längeren Postlaufzeiten. Post aus dem Ausland muss selbst frankiert werden.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht beifügen.

Postanschrift des Wahlamtes:
Magistrat der Stadt Lampertheim
Wahlamt
Römerstraße 102
68623 Lampertheim

Wichtiger Hinweis:

Mit dem Versand der Briefwahlunterlagen kann frühestens Anfang Februar begonnen werden, da aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen und der damit verbundenen verkürzten Fristen, erst dann die Stimmzettel bereitstehen.

Persönlich (ab 10.02.2025)

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen in unserem Briefwahlbüro im UG des Haus am Römer, sowie der Verwaltungsaußenstelle Hofheim zu beantragen. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, mit den erhaltenen Briefwahlunterlagen Ihre Stimme direkt vor Ort abzugeben.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Sie erhalten Ihre Briefwahlunterlagen ab 10. Februar 2025 zu folgenden Öffnungszeiten:

Briefwahlbüro im UG des Haus am Römer:

Montags 8.00 - 12.00 und 13.00 - 16:00 Uhr

Dienstags 8.00 - 12.00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Mittwochs 8.00 - 12.00 Uhr

Donnerstags 8.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr

Freitags 8.00 - 12.00 Uhr

Verwaltungsaußenstelle Hofheim:

Montags 8.00 - 12.00 und 14.00 - 16:00 Uhr

Dienstags 8.00 - 12.00 und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwochs 8.00 - 12.00 Uhr

Donnerstags 8.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr

Freitags 8.00 - 12.00 Uhr

Hinweis: Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!

Fristen

Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Briefwahl bis spätestens Freitag, den 21. Februar, 15:00 Uhr, im Wahlamt vorliegen muss.

Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein muss spätestens am Wahlsonntag, den 23. Februar 2024, 18:00 Uhr, im Wahlamt vorliegen.

Nur im Fall nachweislicher plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes (Wahllokales) nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, können Wahlscheine samt Briefwahlunterlagen im Stadthaus, I. OG, Zimmer Nr. 111, am Samstag, 22. Februar 2025 von 8:00 - 12:00 Uhr und am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, von 8:00 - 15:00 Uhr beantragt werden.

Ihr Ansprechpartner:

Wahlamt

Stadthaus
Zimmer 111
Römerstraße 102
68623 Lampertheim

Telefon: 06206 935-500
Telefax: 06206 935-350

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