Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt.
Wichtige Informationen für wahlberechtigte Unionsbürger
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in Ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat in Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen. Wenn Sie in Deutschland an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Wenn Sie bereits an der Europawahl 1999 oder einer späteren Europawahl teilgenommen haben, sind Sie im Wählerverzeichnis Ihres Wohnortes eingetragen und brauchen daher keinen erneuten Antrag stellen. Alle anderen Unionsbürger müssen bis spätestens 19. Mai 2024 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
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