Die Eignungsprüfung nach §14 Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist einer der ersten Schritte, der zu Beginn und zur Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans von der Stadt Lampertheim erarbeitet wird. Das Ziel dieser Eignungsprüfung ist, Teilgebiete in Lampertheim zu identifizieren, welche „verkürzt“ und somit ohne tiefere Betrachtung behandelt werden können. Dies ist dann der Fall, wenn sich ein Teilgebiet weder für ein Wasserstoff- noch für ein Wärmenetz eignet. Dieser Analyseschritt erfolgt in einem sehr frühen Stadium der Planung, unter Zuhilfenahme von lokalem Fachwissen der Kommune und des beauftragten Dienstleisters zur Erstellung des Wärmeplans analysiert.
Aus der Analyse entsteht ein erster Entwurf zur Gebietseinteilung, die sogenannten Teilgebiete. Dieser Entwurf kann sich im weiteren Verlauf der Wärmeplanung und v.a. unter Berücksichtigung der vorliegenden energetischen Bestandssituation der Gebäude, noch verändern.
| Nr. | Name Teilgebiet |
|---|---|
| 1 | Hofheim Nordwest |
| 2 | Hofheim Zentrum |
| 3 | Hofheim Nordost |
| 4 | Rosengarten |
| 5 | Gewerbe Ost |
| 6 | Gewerbe Nordwest |
| 7 | Kernstadt Nord |
| 8 | Guldenweg |
| 9 | Kernstadt Süd |
| 10 | Kernstadt Südost |
| 11 | Neuschloß |
| 12 | Hüttenfeld |
| 13 | Kernstadt West |
| 14 | Kernstadt Zentrum |
Aus dem Ergebnis der Eignungsprüfung ergibt sich, dass für alle Teilgebiete in Lampertheim eine "normale" und nicht verkürzte Wärmeplanung durchgeführt wird. Dadurch kommt allen Teilgebieten eine genaue Betrachtung auf Ebene der kommunalen Wärmeplanung zuteil, sodass Bestands- und Potenzialanalyse in vollem Umfang über alle Teilgebiete erfolgt, um eine bestmögliche Ausgangslage für die Entwicklung des Zielszenarios zu ermöglichen. Dies dient vor allem auch der Transparenz und der Gleichbehandlung aller Teilgebiete auf der Gemarkung Lampertheim.
Die kommunale Wärmeplanung dient der Kommune als strategisches Konzept für die Transformation hin zu einer Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien bis zum Jahre 2045. Eine rechtsverbindliche Aussage, welche Art der Wärmeversorgung in den kommenden Jahren für die Bürger*innen, je nach Lage des eigenen Wohnsitzes, zur Verfügung steht, geht aus der kommunalen Wärmeplanung jedoch nicht hervor. Der Wärmeplan gibt der Kommune Wege, Zahlen sowie Handlungsempfehlungen in Form von Maßnahmen an die Hand. Aus der Wärmeplanung, als informelle Planung geht keine Pflicht (s. §27 WPG) hervor, Wärme- oder ggfs. auch Wasserstoffnetze tatsächlich umzusetzen. Dies muss nach Abschluss der Wärmeplanung im Einzelfall detailliert geprüft werden. Die Kommune bekommt durch den Wärmeplan ein abgestimmtes Zielszenario mit Annahmen zum Wärmebedarf bis 2045 sowie einen Maßnahmenkatalog mit konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des Ziels an die Hand.
Verwendete Daten zur Durchführung der Eignungsprüfung:
Fachdienst 65-2 - Techn. Immobilienmanagement - Klimamanager
Stadthaus, Zi E05
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
06206 935-476
06206 935-465
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