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Vollsperrung der Ortsdurchfahrt im Stadtteil Hofheim

27.01.2021

Sperrung ab 2. Februar 2021

Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils Hofheim müssen sich ab 2. Februar 2021 auf Verkehrseinschränkungen einstellen. Aufgrund von Hausanschlüssen in der Backhausstraße sowie eines aktuell aufgetretenen Wasserrohrbruches in der Meymacstraße/Backhausstraße wird die Backhausstraße ab dem oben genannten Zeitpunkt im Teilstück zwischen Meymacstraße und Bahnhofstraße für den gesamten Durchgangsverkehr gesperrt. 

Umleitungen (werden ausgeschildert)

innerörtlich
Bahnhofstraße – Beinstraße – Kirchstraße – Backhausstraße – Lindenstraße. Bestehende Einbahnstraßenregelungen werden vorübergehend außer Kraft gesetzt. Die betroffenen Straßen der Umleitung sowie deren Schwenkbereiche in den Einmündungen werden beidseitig zu absoluten Haltverboten.

überörtlich
Wehrzollhaus - B 47 Rosengarten - B 44 Bürstadt / Bobstadt und in umgekehrter Richtung.


Wichtige Informationen

  • Die Haltestelle „Am Rathaus“ entfällt ersatzlos – die nächste Zustiegsmöglichkeit „Lindenstraße“ befindet sich wenige Meter westlich der Lindenstraße in Richtung Unterführung Heinrichstraße. Die Verwaltung bemüht sich, den ÖPNV so gut es geht zu gewährleisten. ÖPNV-Nutzer sollten daher auch die Hinweise der Beförderungsunternehmen an den Haltestellen beachten.
  • Ortsansässige Betriebe in Hofheim werden gebeten ihren Anlieferverkehr darauf hinzuweisen, dass die Anlieferung ausschließlich über Bobstadt erfolgen sollte.
  • Die Zu- und Abfahrt zum Lebensmittelmarkt Knupfer und dessen Parkplatz ist nur über die Neugasse gewährleistet.

Die Stadtverwaltung appelliert aufgrund der verkehrsungünstigen Lage der Vollsperrung und der damit verbundenen Umleitung einmal mehr an alle Verkehrsteilnehmer sowie Anwohner der betroffenen Umleitungsstrecke unbedingt die Haltverbotszonen Tag und Nacht einzuhalten. Dies ist für den ÖPNV sowie Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr oder Leitstelle und die Fahrzeuge des ZAKB zwingend erforderlich. Nur durch die konsequente Einhaltung der Halteverbotszonen kann ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden. Die vermutliche Dauer der Sperrung beläuft sich auf zirka zwei Wochen – Abweichungen sind möglich. Ausführende Baufirma ist die Firma Jak. Gärtner & Söhne GmbH.

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