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Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028

01.03.2023

Bewerbungen bis 12. April 2023 möglich

Im Laufe dieses Jahres werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Stadt insgesamt 30 Frauen und Männer, die am Schöffengericht in Bensheim und am Landgericht in Darmstadt als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen von Erwachsenen teilnehmen.

Die Stadtverordnetenversammlung schlägt doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes vor. Dieser wird in der zweiten Jahreshälfte 2023, aus den Vorschlägen, die Haupt- und Hilfsschöffen wählen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Wohnsitz in Lampertheim haben und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete etc.) und Religionsdiener sollten nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld vorurteilsfrei beurteilen können. Von ihnen werden Verantwortungsbewusstsein und Meinungsstärke erwartet.

Interessenten für das für das Amt eines Schöffen bewerben sich bis zum 12.04.2023 bei der Stadt Lampertheim, Gremienbüro, Tel.: 06206/935427, E-Mail: Grmnbrlmprthmd.

Bewerbungsformular zur Schöffenwahl

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