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Weniger Unterstützungsunterschriften für Kommunalwahl 2021 erforderlich

17.12.2020

Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie gelockert

Am 14. März 2021 finden in Hessen Kommunalwahlen statt. Gewählt werden von den Lampertheimer Wahlberechtigten die Stadtverordnetenversammlung, der Kreistag sowie der Landrat des Kreises Bergstraße. Wer in einem der vier Stadtteile wohnt, kann sich außerdem an der Wahl des betreffenden Ortsbeirates beteiligen.

Alle neuen Parteien oder Wählergruppen, die zum ersten Mal kandidieren, oder auch überregional in keinem Parlament vertreten sind, müssen gemeinsam mit dem Wahlvorschlag so genannte "Unterstützungsunterschriften" einreichen. Bisher galt die Regelung, dass Unterstützungsunterschriften in der doppelten Anzahl der Sitze des jeweiligen Vertretungsorgans vorgelegt werden mussten, also z. B. 90 bei Wahlvorschlägen für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung, die 45 Sitze hat.

Da das Sammeln der Unterstützungsunterschriften aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie eine besondere Herausforderung darstellt, hat der Hessische Landtag nun beschlossen, das Unterschriftenquorum herabzusetzen. Die Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten oder Vertreter in der zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, müssen demzufolge nur noch von mindestens so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Mitglieder zu wählen sind.

Dies sind für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim 45 Unterstützungsunterschriften und für die Wahlen zu den Ortsbeiräten jeweils neun. Jede wahlberechtigte Person kann dabei nur jeweils einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Für Fragen ist das Büro des Gemeindewahlleiters unter den Telefonnummern 06206 935-264 oder 935-494 erreichbar.

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