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Keine Maskenpflicht mehr in städtischen Gebäuden

25.05.2022

Gültig ab 26.05.2022

Ab 26.05.2022 besteht für Besucherinnen und Besucher städtischer Gebäude, wie beispielsweise des „Hauses am Römer“ oder des Stadthauses, keine Verpflichtung mehr zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. „Wir werden dann nicht mehr von unserem Hausrecht Gebrauch machen“, erklärt Bürgermeister Gottfried Störmer.

Die Verwaltung bittet dennoch eindringlich darum, verantwortungsvoll mit dem Wegfall der Pflicht zum Tragen von Schutzmasken umzugehen. Gleichzeitig wird an die Eigenverantwortung aller appelliert, sich den jeweiligen Situationen angepasst zu verhalten.

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