27.01.2025
Neue Messbeträge aufgrund der neuen Grundsteuerreform
Aktuell werden die Grundsteuerbescheide für 2025 zugestellt, die erstmals die neu festgesetzten Messbeträge aus der Grundsteuerreform enthalten.
Die Neuregelung des Hessischen Grundsteuergesetzes war erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 10. April 2018 eine gerechtere und ausgewogenere Besteuerung angemahnt hatte. So war von allen Grundstückseigentümern eine aktuelle Erklärung mit den relevanten Grundstücksdaten via ELSTER oder auch in Papierform beim Finanzamt Bensheim abzugeben. Die vom Finanzamt berechneten und in den Messbescheiden festgesetzten Messbeträge wurden nun in die Grundsteuerbescheid der Stadt Lampertheim übernommen.
Fragen zu den Messbeträgen beantwortet folglich direkt das Finanzamt Bensheim (Telefon: 06251-150). Für alle anderen Fragen zu den Grundsteuerbescheiden steht der Fachdienst Steuern und Abgaben der Stadt Lampertheim gerne zur Verfügung (Telefon: (06206) 935 240 oder E-Mail: strlmprthmd).
Weitere Informationen zum Thema Grundsteuer und Grundsteuerreform finden Sie hier.
© Copyright Stadt Lampertheim