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Änderungen bei Ausweisen und Pässen ab Mai 2025

01.05.2025

Künftig ausschließlich digitale Passbilder | Direktversand von Ausweisdokumenten möglich

Der Mai startet mit zwei Änderungen im Bereich der Personalausweise und Reisepässe. 

So dürfen ab 01.05.2025 Fotos für Personalausweise und Reisepässe ausschließlich digital erstellt und über eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Cloud übermittelt werden. Die Passfotos können auch in Zukunft bei einem lizenzierten Fotodienstleister oder direkt beim Rathaus-Service in Lampertheim bzw. bei der Verwaltungsaußenstelle Hofheim gemacht werden.

Die Übermittlung des bei einem Fotodienstleister erstellten digitalen Lichtbildes erfolgt über ein vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes, gesichertes Cloudverfahren. Kundinnen und Kunden erhalten nach der Aufnahme bei einem Fotodienstleister einen QR-Code, den sie im Rathaus-Service oder bei der Verwaltungsaußenstelle Hofheim vorlegen können. Über diesen Code wird das Foto direkt aus der Cloud abgerufen.

Damit diese Wahlmöglichkeit auch in Zukunft besteht, müssen sich Fotodienstleister rechtzeitig an die neue digitale Infrastruktur anschließen.

Die neuen Bestimmungen gelten für Personalausweise und Reisepässe sowie Aufenthaltstitel und Reiseausweise, die bei der Ausländerbehörde (FIO) beantragt werden.

Wissenswertes

Führerscheinangelegenheiten
Für Führerscheine ist bei persönlicher Antragstellung weiterhin ein klassisches Papierfoto erforderlich.

Warum die Änderung?
Hintergrund der neuen Vorschrift ist der Schutz vor Morphing. Bei dieser Manipulationstechnik werden mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen. Diese Methode kann zur Täuschung von Identitätskontrollen oder unerlaubten Grenzübertritten genutzt werden. Die digitale Übermittlung von Passbildern soll das Risiko von Identitätsdiebstahl und Missbrauch erheblich reduzieren.

Direktversand von Ausweisdokumenten
Mit der Option Direktversand können Sie sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Ausweisgebühr.

Vorgehensweise:
Der Zustell-Dienstleister Deutsche Post AG wird Ihnen per E-Mail eine Information zum voraussichtlichen Zustelltag senden. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich.

Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung an der Wohnungstür müssen Sie sich gegenüber dem Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen.

Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen Sie innerhalb dieser Frist die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen.

Wissenswertes

Bei Personalausweisen*)/elektronischen Aufenthaltstiteln*)/eID-Karten für Unionsbürger*) ist die Option Direktversand nach dem 16. Geburtstag möglich.

Reisepässe*) können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.

Der alte Reisepass/ Personalausweis*) wird bei der Beantragung des neuen Ausweisdokuments ungültig gemacht, weil der Postzustelldienst ausschließlich die Postsendung mit dem neuen Ausweisdokument übergeben darf. Für die Identifizierung gegenüber dem Postzustelldienst an der Wohnungstür ist ein zweites gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis) erforderlich.

Bewohnerinnen aus Büsingen (Hochrhein) und Helgoland können den Direktversand-Service nicht nutzen.

Für Kinder ist ein Direktversand des Ausweisdokuments nicht möglich. Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur in der Behörde (oder, sofern angeboten: beim Dokumentenausgabe-Automaten*)) abholen.

Für Ausweisdokumente, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Direktversand nicht möglich.

Nach der Identitätsprüfung wird an der Wohnungstür vom Postzustelldienst ausschließlich die Sendung mit dem Ausweisdokument übergeben. Er nimmt weder alte Ausweise zum Rücktransport an die Behörde entgegen noch entwertet er alte Ausweisdokumente.

Der Postzustelldienst darf die Sendung mit dem Ausweisdokument nur an den Adressaten persönlich übergeben. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können im Falle des Direktversands nicht berücksichtigt werden.

Durch die notwendige Entwertung Ihres alten Personalausweises bei der Beantragung steht Ihnen die Online-Ausweisfunktion ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung. Erst nach Erhalt des neuen Personalausweises und dem Neusetzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN haben Sie wieder einen einsatzbereiten Online-Ausweis.

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