03.02.2026
Zur Kommunalwahl am 15. März 2026 besteht die Möglichkeit von seinem Stimmrecht durch Briefwahl Gebrauch zu machen.
Ihre Wahlunterlagen können Sie in der Zeit vom 02. Februar bis 13. März 2026 wie folgt beantragen:
Online-Briefwahlantrag:
Ab Montag, den 02. Februar 2026 haben Sie Möglichkeit einen Online-Wahlschein zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass wegen der Postlaufzeiten eine Antragstellung über das Internet nur bis Mittwoch, den 11. März 2026, 23:59 Uhr, möglich sein wird!
Beantragung eines Online-Wahlscheins
Alternativ können Sie formlos per E-Mail die Zusendung von Wahlscheinen bzw. Briefwahlunterlagen beantragen. Sie müssen lediglich Ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift angeben. Richten Sie Ihre E-Mail bitte an briefwahl@lampertheim.de
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
Bitte beachten Sie, dass wegen der Postlaufzeiten nur Anträge per E-Mail, die bis Mittwoch, den 11. März 2026, 23:59 Uhr eingehen, versendet werden! Bei später eingegangenen Anträgen müssen die Briefwahlunterlagen persönlich abgeholt werden.
Wahlbenachrichtigung
Ihre Wahlbenachrichtigung wird Ihnen bis spätestens 22. Februar 2026 zugestellt. Bitte füllen Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung entsprechend aus, unterschreiben diese und senden sie ausreichend frankiert per Post an den Magistrat der Stadt Lampertheim, Wahlamt, Römerstraße 102, 68623 Lampertheim, per Fax an (06206) 935-276 oder eingescannt per E-Mail an briefwahl@lampertheim.de
Bitte beachten Sie, dass wegen der Postlaufzeiten nur Anträge per E-Mail oder Fax, die bis Mittwoch, den 11. März 2026, 23:59 Uhr eingehen, versendet werden! Bei später eingegangenen Anträgen müssen die Briefwahlunterlagen persönlich abgeholt werden.
Brief
Sie können den Antrag jederzeit formlos schriftlich stellen. Damit der Antrag bearbeitet werden kann, müssen Sie Ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift angeben.
Sollten die Briefwahlunterlagen an eine abweichende Anschrift gesandt werden, geben Sie diese bitte an. Beachten Sie bitte bei Adressen im Ausland die längeren Postlaufzeiten. Post aus dem Ausland muss selbst frankiert werden.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht beifügen.
Postanschrift des Wahlamtes:
Magistrat der Stadt Lampertheim Wahlamt Römerstraße 102 68623 Lampertheim
Persönlich
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen in unserem Briefwahlbüro im UG des Haus am Römer, sowie der Verwaltungsaußenstelle Hofheim zu beantragen. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, mit den erhaltenen Briefwahlunterlagen Ihre Stimme direkt vor Ort abzugeben.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Sie erhalten Ihre Briefwahlunterlagen zu folgenden Öffnungszeiten:
Briefwahlbüro Lampertheim
Montag 8.00 - 12.00 und 13.00 - 16:00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Briefwahlbüro Hofheim
Montag 8.00 - 12.00 und 14.00 - 16:00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Hinweis: Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
Fristen
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Briefwahl bis spätestens Freitag, den 13. März 2026, 13:00 Uhr, im Wahlamt vorliegen muss.
Der Versand von Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 04. Februar 2026. Es wird an jede gewünschte Adresse, auch im Ausland, versandt. Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein muss spätestens am Wahlsonntag, den 15. März 2026, 18:00 Uhr, im Wahlamt vorliegen.
Nur im Fall nachweislicher plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes (Wahllokales) nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, können Wahlscheine samt Briefwahlunterlagen im Stadthaus, I. OG, Zimmer Nr. 111, am Samstag, den 14. März 2026 von 8:00 - 12:00 Uhr und am Wahlsonntag, den 15. März 2026, von 8:00 - 15:00 Uhr beantragt werden.
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