Seit 2. April 2022 gelten in Hessen neue Corona-Regeln. Auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes laufen damit die bisherigen Maßnahmen wie Zugangsbeschränkungen, die FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel oder Kapazitätsgrenzen in weiten Teilen aus.
Was es nun noch zu beachten gibt, finden Sie hier im Überblick.
Mit dem Wegfall einer Vielzahl angeordneter Infektionsschutzmaßnahmen im Alltag kommt dem eigenverantwortlichen Handeln jeder einzelnen Person noch einmal eine größere Bedeutung zu.
Diese Masken sind zulässig: OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil.
Wegfall der Testungen an Schulen ab 1. Mai 2022: Ab dem 1. Mai 2022 wird die Testpflicht in den hessischen Schulen aufgehoben. Stattdessen werden allen Schülerinnen und Schülern sowie dem Personal wöchentlich zwei Tests für die freiwillige Testung zu Hause zur Verfügung gestellt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Antigen-Selbsttests für zu Hause von der Schule.
Bürgertestungen: Weiterhin haben alle Menschen Anspruch auf kostenlose Corona-Tests.
Neue Quarantäneregeln ab 29. April 2022:
Nach den neuen Regeln beträgt die Zeit der Quarantäne für Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind, nur noch fünf Tage. Eine Freitestung ist nicht mehr notwendig. Wenn Krankheitssymptome aufgetreten sind, sollte die Isolation aber eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt.
Neu ist außerdem, dass auch ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv-getesteten Personen nicht mehr in Quarantäne müssen. Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen von Infizierten wird empfohlen, mindestens fünf Tage ihre Kontakte zu reduzieren und sich täglich zu testen.
Infiziertes medizinisches Personal darf künftig seine Tätigkeit frühestens am fünften Tag nach dem Beginn der Isolation mit einer Freitestung wieder aufnehmen. Das negative Testergebnis muss dem
Gesundheitsamt vorliegen.
Maßnahmen in der Schule ab 1. Mai 2022:
Ab dem 1. Mai 2022 wird die Testpflicht in den hessischen Schulen aufgehoben. Stattdessen werden allen Schülerinnen und Schülern sowie dem Personal wöchentlich zwei Tests für die freiwillige Testung zu Hause zur Verfügung gestellt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Antigen-Selbsttests für zu Hause von der Schule.
Gleichzeitig entfällt ab dem 1. Mai auch die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler voraussetzungslos vom Präsenzunterricht abzumelden. Alle Schülerinnen und Schüler müssen wieder am Unterricht in der Schule teilnehmen. Auf Antrag können Schülerinnen und Schüler von der Präsenzpflicht befreit werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie selbst oder Angehörige ihres Haushalts bei einer Infektion dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären. Das gilt beispielsweise bei einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder einer diagnostizierten Immunschwäche.
Zudem tritt ein neuer Hygieneplan in Kraft, nach welchem Sonderregelungen für den Pausen- oder Ganztagsbetrieb wegfallen. Der Unterricht in den Fächern Sport und Musik wie auch schulübergreifende Sportwettbewerbe können wieder ohne Einschränkungen stattfinden.
Alle weiteren aktuellen Informationen und Regelungen zum Umgang mit Corona an Schulen finden Sie jederzeit auf den Seiten des Hessischen Kultusministeriums.
Die Unternehmen sind weiterhin verpflichtet, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor einer Corona-Infektion am Arbeitsplatz zu schützen. Alle Informationen zu den Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz und die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung.
Die wichtigsten Fragen und Antworten für Reisende finden Sie in einem „FAQ für Reisende“ auf den Seiten derBundesregierung.
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