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Die Kommunalpolitik:

Bürgerinformationssystem „SD.NET im Internet“ freigeschaltet

Das Bürgerinformationssystem „SD.NET im Internet“ ist online. Somit ist über die Homepage der Stadt
Lampertheim für alle Bürgerinnen und Bürger ein Zugriff auf die öffentlichen Informationen des Sitzungsdienstes der Stadtverwaltung Lampertheim
möglich.

Hier werden die interessierten Bürger über die Mitglieder der städtischen Gremien, deren Zusammensetzung, die Termine der öffentlichen Sitzungen, die Tagesordnungen
sowie die gefassten Beschlüsse informiert. Die Niederschriften sind – mit Ausnahme der nicht-öffentlichen Beratungen – einsehbar. Letztendlich kann mit Hilfe der „Recherche-Funktion“ nach bestimmten Themen in der Datenbank gesucht werden.

Zum Bürgerinformationssystem

Kommunalpolitik

Im Land Hessen besteht im Gegensatz zu den Kommunalverfassungen der anderen Bundesländer die sogenannte unechte Magistratsverfassung. Das Kennzeichen der Magistratsverfassung ist die kollegiale Leitung der Verwaltung. Es bestehen nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ein Beschlussorgan und ein Verwaltungsorgan.

Das Beschlussorgan ist die Stadtverordnetenversammlung. Sie beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten und überwacht die gesamte Verwaltung. Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt. Sie setzt sich in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl aus derzeit 45 Stadtverordneten zusammen. Die Stadtverordneten werden unmittelbar von den Bürgern, d. h. den wahlberechtigten Einwohnern gewählt. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre.

Die Stadtverordnetenversammlung wählt aus ihren Reihen einen Vorsitzenden, den Stadtverordnetenvorsteher.
Die Stadtverordnetenversammlung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse sind Hilfsorgane der Stadtverordnetenversammlung. Ihre Bildung, Zusammensetzung und Aufgabenumfang liegen grundsätzlich im Ermessen der Stadtverordneten. Lediglich ein Finanzausschuss ist nach der HGO zu bilden. Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich. Die Tagesordnung wird mit der Einladung öffentlich bekannt gemacht.

Die Stadtverordneten können sich zu Fraktionen zusammenschließen. Eine Fraktion ist der freiwillige, auf gewisse Dauer angelegte Zusammenschluss von in kommunalpolitischen Grundüberzeugungen und Zielsetzungen gleichgesinnten Mandatsträgern zu dem Zweck, ihre übereinstimmenden politischen Ziele durch geschlossenes Auftreten in der Vertretungskörperschaft durchzusetzen.

Das Verwaltungsorgan ist der Magistrat. Er besteht aus dem Bürgermeister, dem Ersten Stadtrat und weiteren elf ehrenamtlichen Stadträten. Die Mitglieder des Magistrats werden mit Ausnahme des von den Bürgern direkt zu wählenden Bürgermeisters von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Der Magistrat ist mit eigenen Kompetenzen ausgestattet und für die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die rechtliche Vertretung der Stadt nach außen hin zuständig. Als Hilfsorgane des Magistrats können Kommissionen gebildet werden. Beide Gremien tagen nichtöffentlich.

Der Bürgermeister leitet und beaufsichtigt die gesamte Verwaltung und sorgt für den geregelten Ablauf der Verwaltungsgeschäfte. Er ist Vorsitzender des Magistrats und führt dessen Geschäfte. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.

Mit den Ortsbeiräten wurde vom Gesetzgeber eine Institution geschaffen, die sicherstellen soll, dass die Identität und die spezifischen Interessen der Ortsteile gewahrt werden. Die neun Mitglieder des Ortsbeirates werden unmittelbar von den Bürgern gewählt. Der Ortbeirat wählt aus seiner Mitte einen Ortsvorsteher. Die Wahlen finden gleichzeitig mit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung statt.


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